Rechtsprechung
BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verschlossener PKW - Alarmanlage - Hauptstraße europäischer Großstadt - Verschulden
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Parken mit Alarmanlage in Hauptstraße einer italienischen Großstadt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Porsche muss nachts in Mailand nicht unbedingt in die Garage - Zu hohe Sorgfaltspflichten würden den Schutz durch die Kaskoversicherung entwerten
- Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)
Kaskoschaden / Kfz-Diebstahl in Italien
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1411
- MDR 1996, 470
- NZV 1996, 232
- VersR 1996, 576
- BB 1996, 928
- r+s 1996, 167
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94
In der für die dogmatische Einordnung des Kraftfahrzeug-Diebstahls grundlegenden Entscheidung vom 5. Oktober 1983 (IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 = VVGE § 12 AKB Nr. 5) hat der Senat unter II. 2. die im Rahmen von § 61 VVG zu beachtenden Grundsätze für das Herbeiführen des Versicherungsfalls durch Unterlassen dargelegt. - BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94
Dazu ist auf das Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 (IVa ZR 46/87 - VersR 1989, 141 = VVGE § 61 VVG Nr. 7) betreffend den Diebstahl eines Leopardenmantels aus einem Porsche in Lyon hinzuweisen. - BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72
Begriff der groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen Kfz-Diebstahl; Benutzung …
Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94
Danach setzt Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG für den Diebstahlsfall zumindest voraus, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäßen Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr (vgl. dazu das Senatsurteil vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VersR 1974, 26 = LM VVG § 61 Nr. 11 Bl. 2) deutlich unterschritten hat.
- BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
Dagegen gibt die Revisionsbegründung dem Senat keinen Anlaß, von seinen Ausführungen in dem Urteil vom 21. Februar 1996 (IV ZR 321/94 - VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = r+s 1996, 167) zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls abzuweichen. - OLG Koblenz, 27.12.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
Dabei kann erst dann auf die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers erkannt werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100;… Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).Dabei kann erst dann auf die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers erkannt werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100;… Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).
- OLG Saarbrücken, 19.04.2018 - 4 U 137/16
Amtshaftung: Haftungsmaßstab bei amtspflichtwidrigem Verhalten eines …
Es darf nicht aus dem objektiv groben Pflichtverstoß unbesehen auf ein gesteigertes persönliches Verschulden geschlossen werden, nur weil es so häufig mit ihm einhergeht (vgl. BGH NJW 1996, 1411; BGH, NJW-RR 1998, 166;… Geigel-Knerr, aaO., 1. Kap., Rdn. 84).
- BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
Danach muß im Hinblick auf die Art des Abstellens und des gewählten Platzes dringende Diebstahlsgefahr bestanden haben (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter II 2, bestätigt durch Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 321/94 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
(Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für …
Dabei können mit Rücksicht auf die Unschuldsvermutung dem VN die Beweiserleichterungen erst vorenthalten - bzw. aufgrund des Sachvortrages des Versicherers auf die Unredlichkeit des VN erkannt - werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den VN entweder - mit dem genannten Überzeugungsmaßstab - als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100;… Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35). - BGH, 15.10.1997 - IV ZR 264/96
Deutliches Unterschreiten des vertragsgemäßen Sicherheitsstandards durch …
In seinem Urteil vom 21. Februar 1996 (IV ZR 321/94 - VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411) hat der Senat unter 2. b) dargelegt, welche Grundsätze im Rahmen von § 61 VVG für das grob fahrlässige Herbeiführen des Versicherungsfalls "Kraftfahrzeugdiebstahl" durch Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen zu beachten sind. - OLG Köln, 01.06.1999 - 9 U 141/98
Zurücklassen von Reisegepäck im Fahrzeug
Voraussetzung für die Annahme der Herbeiführung des Versicherungsfalls in diesem Sinne ist zunächst, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat ( vgl. BGH, r+s 1989, 62 = VersR 1989, 141; r+s 1997, 123; r+s 1996, 167 = VersR 1996, 576; r+s 1996, 168 = VersR 1996, 621; OLG Saarbrücken, r+s 1995, 108 = VersR 1996, 580; OLG Düsseldorf, r+s 1998, 160;… Prölss/Martin - Knappmann, VVG, 26. Aufl., § 11 AVBR 92, Rn 9 ). - KG, 27.07.2018 - 6 U 38/17
Hausratversicherungsvertrag: Diebstahl von Wertsachen innerhalb der vereinbarten …
Denn der Vorwurf der grob fahrlässigen Schadensverursachung setzt grundsätzlich voraus, dass das fragliche Verhalten, das zum Schaden geführt hat, den nach dem Vertrag vorausgesetzten Standard an Sicherheit im Hinblick auf die versicherte Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21.02.1996 - IV ZR 321/94 -, NJW 1996, 1411, Rn. 9 nach juris, bestätigt mit Urteil vom 15.10.1997 - IV ZR 264/96 - NJW-RR 1998, 166, Rn. 3, 4 nach juris). - OLG Koblenz, 05.11.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
Dabei kann erst dann auf die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers erkannt werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100;… Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35). - LG Coburg, 29.04.2009 - 13 O 717/08
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsausschluss bei Entwendung des versicherten …
Der Versicherungsnehmer muss daher durch sein Verhalten, Tun oder Unterlassen den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich überschritten haben (vgl. BGH VersR 1996, 576). - OLG Hamm, 18.09.1996 - 20 U 214/95
Anforderungen an die Darlegung des Versicherungsfalls in der …
- LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20
Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger